Patienteninformationen

WAS SIE NOCH WISSEN SOLLTEN


Kostenübernahme

Die Kosten für tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie werden in der Regel im Genehmigungsverfahren von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Private Krankenkassen und die Beihilfe übernehmen ebenfalls die Kosten. Allerdings gelten hier die Konditionen Ihrer Versicherung, die Sie in Ihrem Vetrag vereinbart haben und über die Sie sich vorab informieren sollten. Bei Psychotherapie auf Selbstzahlerbasis gilt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) als Berechnungsgrundlage.

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Einleitung einer Psychotherapie

In der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen Einleitung und formale Durchführung einer Psychotherapie einem vorgegebenen Rahmen. Unabhängig von Versicherungsart und Kostenabdeckung gehen jeder Einleitung einer Psychotherapie immer die telefonische Kontaktaufnahme mit meiner Praxis und individuell vereinbarte Vorgespräche voraus.




Psychotherapeutische Sprechstunde

Gesetzlich Versicherte haben vorab die Möglichkeit, meine psychotherapeutische Sprechstunde aufzusuchen. Hierbei handelt es sich um ein erstes zeitnahes Angebot, um abzuklären, ob überhaupt eine krankheitswertige psychische Problematik vorliegt, ob und inwieweit eine psychotherapeutische Behandlung angezeigt ist oder ob weitere fachspezifische Hilfen im System der gesetzlichen Krankenversicherung notwendig sind. 





Probatorische Sitzungen

An die Konsultation der psychotherapeutischen Sprechstunde schließen sich bei Fortführung der Zusammenarbeit die sogenannten probatorischen Sitzungen an. In dieser Phase des therapeutischen Vorgesprächs geht es darum, den ersten Eindruck, den wir über Ihre Probleme und Anliegen gewonnen haben, zu vertiefen, gegebenenfalls eine weitere diagnostische Klärung Ihres Beschwerdebildes vorzunehmen und Informationen zu Ihrer Lebensgeschichte einzuholen. Zudem gilt es, mit Ihnen gemeinsam die Erfolgsaussichten einer therapeutischen Zusammenarbeit abzuwägen. Ihre Motivation und Veränderungsbereitschaft sowie die Passung zwischen Ihnen und mir spielen dabei eine große Rolle. Ihnen erlauben diese Vorgespräche, sich einen ersten Eindruck von meiner Arbeitsweise machen und Fragen klären zu können. 





Frequenz und Dauer der Psychotherapie

 Für gesetzlich Versicherte mündet die probatorische Phase bei entsprechender Indikation in die Beantragung einer Kurz (KZT)- oder Langzeittherapie (LZT) bei Ihrer Krankenkasse. Nach Vorliegen der Genehmigung können wir mit der therapeutischen Behandlung beginnen - zumeist im wöchentlichen bis 14-tägigen Rhythmus. Gegen Ende einer Therapie kann eine Vergrößerung der Abstände zwischen den Sitzungen sinnvoll sein, um eine positive Ablösung aus der therapeutischen Beziehung zu ermöglichen. In meinem Verfahren der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie umfasst eine KZT maximal 24 Sitzungen, eine LZT in der Regel 60 und maximal 100 Sitzungen. Für Privatversicherte hängt der Sitzungsumfang von den jeweiligen Vertragskonditionen ab. Beihilfeversicherten stehen vergleichbare Kontingente zur Verfügung. Als Selbstzahler haben Sie in der zeitlichen Durchführung einer Psychotherapie die höchste Flexibilität, da äußere Vorgaben entfallen.





Psychotherapeutische Akutbehandlung

In manchen Fällen steht weder die eine noch die andere Maßnahme im Vordergrund, sondern eine zeitnahe psychotherapeutische Intervention zur Entlastung von akuten Beschwerden und Symptomen. Hier können gesetzlich Versicherte eine psychotherapeutische Akutbehandlung  mit 12 Sitzungen durchlaufen. Sie dient der ersten Stabilisierung bzw. der Krisenintervention - insbesondere auch dann, wenn nicht sofort ein freier Therapieplatz zur Verfügung steht.