Richtlinienverfahren
Unbewusstes
ins Bewusstsein holen
Als kassenärztlich zugelassene Psychologische Psychotherapeutin praktiziere ich im sogenannten Richtlinienverfahren der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie. Dieser Behandlungsansatz ist ein psychodynamisches Therapieverfahren, das sich aus dem psychoanalytischen Kontext heraus entwickelt hat.
Richtlinienverfahren
Der Grundgedanke besteht darin, dass psychische Störungen auf unbewussten inneren Konflikten beruhen, die durch verdrängte, insbesondere frühe Kindheitserfahrungen, unbewusste Wünsche und Motive gespeist sind. Aktuelle, schwierige Lebenserfahrungen können zur Wiederbelebung dieser unbewussten Konflikte und damit zu Symptomen im Sinne kompromisshafter Lösungen führen. Das therapeutische Augenmerk liegt auf der Bearbeitung dieser Konflikte in einer offenen therapeutischen Atmosphäre. Ausgerichtet auf die ganz spezifischen Probleme und Veränderungswünsche stehen inhaltlich die konkreten Erfahrungen des Menschen in seinen heutigen zwischenmenschlichen Beziehungen im Zentrum dieses Prozesses. Diese Erfahrungen werden genutzt, um konflikthafte, tieferliegende Beziehungsmuster zu verstehen und allmählich aufzulösen. Dabei gilt es, die bereits erworbene Reife der Persönlichkeit und die damit verbundenen Fähigkeiten aufrechtzuerhalten und den Rückzug auf frühere Entwicklungsstufen zu vermeiden.